Die Qualität der einzelnen Komponenten und deren synergetisches Zusammenwirken machen die Qualität des Lichts am Arbeitsplatz aus. Eine normgerechte, leistungsfördernde und gesunde Lichtplanung setzt ein umfassendes Wissen voraus. Die Planung sollte von entsprechenden Fachleuten ausgeführt werden. Diese müssen die systemergonomischen Zusammenhänge kennen, das notwendige Zusammenspiel mit Tageslicht (z. B. über Tageslichtumlenkung über Blendschutzsysteme) sehen und in der Lage sein, eine alternsgerechte, individuell steuerbare Beleuchtung umzusetzen.

Die Bedeutung von Tageslicht und Sichtverbindung am Arbeitsplatz war zwischen Ende der 90er-Jahre und Mitte der 2010er-Jahre nur mit geringerer Verbindlichkeit im Arbeitsstättenrecht verankert. Danach war es z. B. eher möglich, Arbeitsplätze auch in Räumen zu betreiben, in denen Fensterflächen so angeordnet sind, dass nur ein geringer Tageslichteinfluss bzw. kein direkter Sichtkontakt besteht.

Seit 2023 gibt es feste, berechenbare Vorgaben sowohl für Sichtkontakt als auch für Tageslichteinfluss. Die ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" trägt den Veränderungen in den Bewertungsmaßstäben in den letzten Jahren Rechnung, in dem Arbeitsstätten, die vor dem 3. Dezember 2016 eingerichtet wurden oder mit deren Einrichtung bis zu diesem Termin begonnen wurde, weiter betrieben werden dürfen, solange bis sie wesentlich erweitert oder umgebaut werden.

Für Arbeitsräume, in denen Beschäftigte sich "regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nur kurzzeitig aufhalten müssen" gelten Ausnahmen (z. B. Archive, Lager-, Maschinen- und Nebenräume).

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