Förderfähig sind ausschließlich solche digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Anbieter müssen den Zugang der Versicherten zu individueller technischer Unterstützung durch eine Person sicherstellen, damit die Installation und Nutzung des digitalen Angebots gewährleistet sind.
  • Für Fragen zum Trainingsinhalt, zur korrekten Durchführung von Übungen oder zu auftretenden gesundheitlichen Beschwerden im Zusammenhang mit der Nutzung des digitalen Angebots muss ebenfalls eine individuelle Unterstützungsmöglichkeit durch eine Person zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Informationen zum Zugang zur Unterstützung sind leicht verständlich und für die Teilnehmenden gut erkennbar zu platzieren. Die Versicherten erhalten innerhalb von 48 Stunden die individuelle Unterstützung durch eine Person. Die Anbieter sind dabei frei in der Wahl des Mediums (z. B. E-Mail, telefonisch).
  • Darüber hinaus können digitale Angebote mit Unterstützung durch eine oder einen E-Coach angeboten werden (vgl. Kapitel 7.2.2). Je nach Trainingskonzept kann die Initiative zur Unterstützung durch die oder den E-Coach von den Versicherten ausgehen (z. B. Anfrage an die oder den E-Coach bei Unterstützungsbedarf) oder vom E-Coach (z. B. regelmäßige Unterstützung zu jeder Trainingseinheit). Die Unterstützung kann synchron oder asynchron erfolgen; telefonische, internet- und videogestützte oder schriftliche Kommunikation ist möglich.

Qualifikation der die Unterstützung anbietenden Personen Förderfähig sind ausschließlich solche digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Für alle Personen, die zur persönlichen Unterstützung der Versicherten zur Verfügung stehen (s. o. Kriterien zur Verfügbarkeit individueller Unterstützung) gelten die in Kapitel 5 jeweils unter Anbieterqualifikation beschriebenen Kriterien für das Vorliegen eines staatlich anerkannten handlungsfeldbezogenen Berufs- oder Studienabschlusses, personaler Kompetenzen und Fachkompetenzen.
  • Für diese Personengruppe liegt außerdem ein Einweisungskonzept in das digitale Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebot vor, das technische Aspekte, Aspekte der User-Experience und die spezifischen Inhalte des digitalen Angebots umfasst. Die Durchführung dieser Einweisung ist nachzuweisen.

Umfasst die persönliche Unterstützung – über die unter Kriterien zur Verfügbarkeit individueller Unterstützung beschriebene verpflichtende Mindestunterstützung hinaus – zusätzlich eine Unterstützung durch E-Coaches, so muss dafür ein Coaching-Manual vorliegen und die E-Coaches sind in dessen Anwendung bei der Durchführung von E-Coachings auf Basis eines Schulungskonzepts zu schulen. Dies wird dokumentiert und ist nachzuweisen. Je nach digitalem Angebot kann das Coaching schriftlich, telefonisch oder per Video durchgeführt werden. Das Schulungskonzept für E-Coaches umfasst darüber hinaus das Durchführen von E-Coachings unter Super- oder Intervision. Zur Qualitätssicherung etabliert der Anbieter regelmäßige Super- oder Intervision (Super- oder Intervisionskonzept).

Information der Versicherten

Förderfähig sind ausschließlich solche digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Versicherten werden vom Anbieter über den gesundheitlichen Nutzen der digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote informiert. Die Information ist vollständig und präzise, d. h., es wird über positive Effekte, nichtvorhandene Effekte und ggf. über negative Effekte informiert. Für ein digitales Angebot werden keine gesundheitlichen Versprechungen kommuniziert, die nicht durch die Studie zum gesundheitlichen Nutzen (mit Quellenangabe) gedeckt sind.
  • Die Information folgt dem PICO-Schema[1] (P Personen, I Intervention, C Kontrollbedingung, O Outcome), d. h., es wird dargestellt, welche Merkmale die (P) Personen aufweisen, die an der zugrundeliegenden Studie teilnahmen, welches digitale Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebot (ggf. in welcher Variante) genutzt wurde (I), ggf. mit welcher Kontrollbedingung verglichen wurde (C), ob und welche Unterschiede zwischen den Messzeitpunkten – vor und nach der Intervention bzw. – bei Kontrollgruppendesign – zur Kontrollgruppe festgestellt wurden (O). Die Versicherten erkennen, welchen Nutzen sie durch das digitale Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebot erwarten können. Zusätzlich können Versicherte in verständlicher Art und Weise über den Grad der Gewissheit (Level of Evidence) informiert werden, mit dem der intendierte Nutzen durch die Nutzung der digitalen Maßnahme erreicht wird. Für diese Information kann ein anerkanntes Schema zu Evidenzleveln bzw. der Qualität der Evidenz genutzt werden (z. B. Oxford CEBM Levels of Evidence, GRADE: Grading of Recommendations Assessment, Development and Evaluation).
  • Die Versicherten werden über Kontraindikationen informiert und bestätigen dies.
  • • Die Versicherten sind deutlich und in einfach...

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