Ziel des Kurzarbeitergeldes ist es, nur den wegen eines Arbeitsausfalls entstehenden Entgeltausfall auszugleichen. Entgelte, bei denen dieser Kausalzusammenhang fehlt, sind deshalb bei der Berechnung zu neutralisieren. Daraus folgt, dass dem Istentgelt alle Entgelte hinzuzurechnen sind, die "aus anderen Gründen" als denen der Kurzarbeit, z. B. wegen unbezahlten Urlaubs, ausfallen.[1]

 
Achtung

Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld werden dem Istentgelt nicht hinzugerechnet

Zuschüsse oder sog. Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bleiben bei der Berechnung des Istentgelts ausdrücklich außer Betracht.[2]

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