Die Berücksichtigung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe geht auf die Entscheidung des BVerfG[1] zurück. Darin wurde festgelegt, dass ein Augenmerk besonders auf die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen und deren gezielter Förderung gelegt werden muss. Der Bedarf von Schulkindern für die Bildung sei durch den Bund zu decken, wenn und soweit dieser nicht durch landesrechtliche Ansprüche gewährleistet sei.

Der Gesetzgeber hat in der Folge mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII zum 1.1.2011 das Bildungs- und Teilhabepaket mit dem Ziel eingeführt, die Teilhabechancen leistungsberechtigter Kinder zu erhöhen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge