Das Pflegegeld wird nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit während einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder einer stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahme für die ersten 4 Wochen in voller Höhe weitergezahlt. Die 4-Wochenfrist beginnt mit dem Aufnahmetag. Bei einer Kürzung wird das Pflegegeld wieder ab Entlassungstag gezahlt.

 
Praxis-Beispiel

Pflegegeld während vollstationärer Krankenhausbehandlung

Pflegegeld des Pflegegrades 3

 
Vollstationäre Krankenhausbehandlung 24.3. bis 27.4.2024
Pflegegeld für Pflegegrad 3 wird weitergezahlt bis 20.4.2024
und wieder ab 27.4.2024
Pflegegeld für März 2024 573 EUR
Pflegegeld für April 2024
573 EUR : 30 × 24 =
458,40 EUR

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