Die Pflegeberater haben neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung (z. B. Pflegefachkraft, Sozialversicherungsfachangestellte) oder einem abgeschlossenen Studium der Sozialen Arbeit die für die Beratungstätigkeit erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse durch Weiterbildungen sowie einem Pflegepraktikum nachzuweisen.

Pflegebedürftige haben den Anspruch auf Pflegeberatung unmittelbar gegenüber der zuständigen Pflegekasse. Sie können jedoch auch die Pflegeberatung in einem Pflegestützpunkt in Anspruch nehmen.

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