Das Pflegeheim hat das typische Inventar von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln für eine Pflege, die dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse entspricht, bereitzustellen. Dies sind z. B. Produkte, die von den Bewohnern gemeinsam beansprucht werden und dem Bereich der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) zugeordnet werden. Auch Hilfsmittel, die allgemein der Prophylaxe dienen oder andere pflegerische Maßnahmen ersetzen, sind regelmäßig vom Pflegeheim vorzuhalten.
Anspruch auf individuelle Hilfsmittelversorgung
Heimbewohner haben Anspruch auf die individuelle Versorgung mit Hilfsmitteln zulasten ihrer Krankenkasse, wenn durch dieses Hilfsmittel eine Teilnahme am Leben der Gemeinschaft – ggf. auch nur passiv oder eingeschränkt – ermöglicht wird.
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