Der Jahresarbeitsverdienst wird zum 1.7. eines jeden Jahres angepasst, d. h. erhöht. Somit erhöhen sich auch die Rentenleistungen entsprechend der Nettolohnentwicklung.

Die vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Geldleistungen für Unfälle, die im vorausgegangenen Kalenderjahr oder früher eingetreten sind, und das Pflegegeld werden zum 1.7. jeden Jahres entsprechend dem Prozentsatz angepasst, um den sich die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Belastungsveränderungen (Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeitrag) verändert haben.[1]

Diese Nichtberücksichtigung ist der Grund für die z. T. unterschiedlichen effektiven Rentenerhöhungen in diesen Versicherungszweigen.

Die Bundesregierung erlässt jährlich eine neue Verordnung zur Rentenanpassung. Seit 1.7.2023 gilt:

 
Faktor/West 1,0439
Faktor/Ost 1,0586

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