Bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als selbstständiger Lehrer oder Erzieher kann in der Arbeitslosenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Versicherungspflicht auf Antrag begründet werden.[1]

 
Wichtig

Ausschluss der Antragspflichtversicherung

Die Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist ausgeschlossen, wenn

  • die antragstellende Person bereits auf Antrag versicherungspflichtig als Selbstständiger war,
  • die zu dieser Versicherungspflicht führenden Tätigkeit aber zweimal unterbrochen hat und
  • die Person in den Unterbrechungszeiten einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend gemacht hat.

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