Bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als selbstständiger Lehrer oder Erzieher kann in der Arbeitslosenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Versicherungspflicht auf Antrag begründet werden.[1]
Ausschluss der Antragspflichtversicherung
Die Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist ausgeschlossen, wenn
- die antragstellende Person bereits auf Antrag versicherungspflichtig als Selbstständiger war,
- die zu dieser Versicherungspflicht führenden Tätigkeit aber zweimal unterbrochen hat und
- die Person in den Unterbrechungszeiten einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend gemacht hat.
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