Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung wegen Nebentätigkeit trotz Krankschreibung

 

Leitsatz (redaktionell)

Muß sich ein Arbeitnehmer der Arbeit enthalten, um seine Gesundheit zu festigen oder wiederherzustellen, handelt er besonders grob treuwidrig, wenn er sie dennoch erbringt, aber nicht für den Arbeitgeber, sondern für einen Dritten, denn eine solche Arbeitsleistung widerspricht dem Sinn der Krankschreibung und ist ihrer Natur nach geeignet, die Wiedergenesung zu verzögern.

 

Orientierungssatz

Die gegen das Urteil des LArbG München eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BAG durch Beschluß von 1982-12-10 7 AZN 505/82 als unzulässig verworfen.

 

Verfahrensgang

ArbG München (Entscheidung vom 17.12.1981; Aktenzeichen 14 Ca 12212/81)

 

Fundstellen

Haufe-Index 445899

DB 1983, 1931-1931 (LT1)

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