Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Frage, wann eine Geltendmachung im tarifvertraglichem Sinne vorliegt

 

Leitsatz (redaktionell)

Teilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit, er müsse "gegebenenfalls" noch mit einer Schadensersatzforderung rechnen, so liegt darin keine Geltendmachung im Sinne einer tariflichen Ausschlußfrist.

 

Orientierungssatz

Siehe hierzu BAG-Entscheidung vom 18.12.1984 3 AZN 571/84.

 

Fundstellen

EzA § 4 TVG Ausschlußfristen, Nr 59 (LT1)

EzBAT § 70 BAT, Nr 22 (LT1)

LAGE § 4 TVG Ausschlußfristen, Nr 2

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