Entscheidungsstichwort (Thema)

Freistellung von der Arbeit - Anrechnung anderweitigen Verdienstes

 

Leitsatz (redaktionell)

Wird in einem Prozeßvergleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit vereinbart, ist davon auszugehen, daß eine Anrechnung anderweitigen Erwerbs nicht erfolgen soll; für einen gegenteiligen Vertragswillen trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast (Abweichung von BAG vom 6.2.1964 5 AZR 93/63 = AP Nr 24 zu § 615 BGB).

 

Normenkette

BGB §§ 133, 157, 305, 615, 779

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Entscheidung vom 23.01.1991; Aktenzeichen 10a Ca 7910/89)

 

Fundstellen

ARST 1992, 96 (L1)

NZA 1992, 123

NZA 1992, 123-124 (LT1)

Bibliothek, BAG (LT1)

EzA § 615 BGB, Nr 74 (L1)

LAGE § 615 BGB, Nr 30 (LT1)

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