Entscheidungsstichwort (Thema)

Beschäftigung/Einstweilige Verfügung

 

Leitsatz (amtlich)

Einem Antrag auf Weiterbeschäftigung im Wege der einstweiligen Verfügung fehlt im allgemeinen der Verfügungsgrund, wenn der Arbeitnehmer in einem von ihm geführten Kündigungsschutzverfahren erstinstanzlich obsiegt, es aber unterlassen hat, dort den Weiterbeschäftigungsanspruch zu stellen.

 

Normenkette

ZPO §§ 935, 940; ArbGG § 62

 

Verfahrensgang

ArbG Bonn (Vorbehaltsurteil vom 13.07.2000; Aktenzeichen 5 Ga 34/00)

 

Fundstellen

BB 2001, 103

FA 2001, 91

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