Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Unwirksamkeit einer Kündigung, wenn die Arbeitnehmerin wegen Erkrankung ihres Kindes von der Arbeit fernbleibt

 

Leitsatz (redaktionell)

1. § 45 Abs 3 Satz 1 SGB V gewährt dem Arbeitnehmer (bei Erkrankung eines Kindes) nicht nur einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, sondern bei rechtswidriger Verweigerung auch das Recht, der Arbeit "eigenmächtig" fern zu bleiben.

2. Eine Kündigung des Arbeitgebers, die wegen Ausübung dieses Rechts erfolgt, ist bereits aufgrund von § 612a BGB nichtig. Daß sich der Arbeitgeber bewußt war, daß das Verhalten des Arbeitnehmers rechtmäßig war, ist nicht erforderlich.

 

Verfahrensgang

ArbG Aachen (Entscheidung vom 01.04.1993; Aktenzeichen 1 Ca 860/92)

 

Fundstellen

Haufe-Index 446043

AiB 1994, 437 (L1-2)

ARST 1994, 228-229 (ST1)

ARST 1994, 94 (L1-2)

EEK, II/223 (ST1-2)

NZA 1995, 128 (L1-2)

RzK, I 8l Nr 19 (LT1-2)

VersorgW 1995, 69 (K)

ArbuR 1994, 240 (L1-2)

Bibliothek, BAG (LT1-2)

EzA-SD 1994, Nr 8, 7-9 (LT1-2)

LAGE § 612a BGB, Nr 5 (LT1-2)

MDR 1994, 1020-1021 (ST1)

Streit 1995, 65-67 (ST)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge