Entscheidungsstichwort (Thema)
Schulhausmeister - Vertretungspauschale - Widerruf
Leitsatz (redaktionell)
Wenn die Parteien trotz einer Tarifbindungsvereinbarung im Arbeitsvertrag eine tarifliche Bestimmung extra in einer etwas veränderten Form im Arbeitsvertrag nochmals vereinbaren, kann dies eine eigenständige arbeitsvertragliche Regelung sein, die von einer späteren für den Arbeitnehmer ungünstigen Veränderung der Regelung des Tarifvertrages nicht verdrängt wird.
Orientierungssatz
1. Auslegung von § 6 des Bezirkszusatztarifvertrages für Angestellte in Nordrhein-Westfalen vom 01.01.1986.
2. Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 10 AZR 667/95.
Normenkette
BAT; BGB §§ 133, 157
Verfahrensgang
ArbG Hagen (Westfalen) (Entscheidung vom 28.09.1994; Aktenzeichen 1 Ca 223/94) |
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 444783 |
BB 1996, 964 (L1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
EzBAT § 4 BAT, Nr 3 (LT1) |
LAGE § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, Nr 4 (LT1) |
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