Leitsatz (redaktionell)
Der Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist beeinträchtigt, wenn der Arzt den Beginn der Erkrankung rückwirkend fest- setzt; denn der Arbeitnehmer kann seine Arbeitsunfähigkeit in der Regel nur mit einer Bescheinigung beweisen, die der Arzt nach vorangehender Untersuchung ausstellt.
Normenkette
LFZG § 1
Fundstellen
Haufe-Index 445859 |
DB 1978, 2180 (T) |
NJW 1979, 616 (L1) |
PERSONAL 1979, 167(T1) |
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