Leitsatz (redaktionell)

Der Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist beeinträchtigt, wenn der Arzt den Beginn der Erkrankung rückwirkend fest- setzt; denn der Arbeitnehmer kann seine Arbeitsunfähigkeit in der Regel nur mit einer Bescheinigung beweisen, die der Arzt nach vorangehender Untersuchung ausstellt.

 

Normenkette

LFZG § 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 445859

DB 1978, 2180 (T)

NJW 1979, 616 (L1)

PERSONAL 1979, 167(T1)

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