Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine fristlose Kündigung bei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz
Orientierungssatz
Hat ein Kraftfahrer in der Vergangenheit bereits zweimal durch außerdienstlichen Alkoholgenuß vorübergehend seinen Führerschein verloren und wird dieser auf Grund des gleichen Sachverhalts nun ein drittes Mal eingezogen, so rechtfertigt dies keine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitgeber den Kraftfahrer auf einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigen kann. Der Arbeitgeber hat dann eine außerordentliche Änderungskündigung auszusprechen.
Verfahrensgang
ArbG Dortmund (Entscheidung vom 23.12.1987; Aktenzeichen 1 BV 60/87) |
Fundstellen
Haufe-Index 444835 |
RzK, I 6a 41 (S1) |
ArbuR 1989, 147-147 (S1) |
Bibliothek, BAG (T) |
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