Leitsatz (redaktionell)
(Recht der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, sich bei der Erläuterung des Jahresabschlusses Notizen und Aufzeichnungen zu machen).
Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sind berechtigt, sich bei der Erläuterung des Jahresabschlusses durch den Arbeitgeber gemäß § 108 Abs 5 BetrVG schriftliche Notizen zu machen.
Fundstellen
Haufe-Index 442156 |
DB 1983, 1311-1312 (LT1) |
ARST 1984, 94-94 (L1) |
ZIP 1983, 612 |
ZIP 1983, 612-614 (LT1) |
Mitbestimmung 1985, 432-433 (LT1) |
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