Leitsatz (redaktionell)
(Personalreduzierung durch Ausnutzen der natürlichen Personalfluktuation eine Betriebsänderung iS des § 111 BetrVG?)
Eine vom Arbeitgeber gewollte Personalreduzierung, die allein durch Ausnutzen der natürlichen Personalfluktuation erreicht werden soll, stellt keine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG dar.
Fundstellen
Haufe-Index 442154 |
DB 1983, 832-833 (LT1) |
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