Leitsatz (redaktionell)

(Personalreduzierung durch Ausnutzen der natürlichen Personalfluktuation eine Betriebsänderung iS des § 111 BetrVG?)

Eine vom Arbeitgeber gewollte Personalreduzierung, die allein durch Ausnutzen der natürlichen Personalfluktuation erreicht werden soll, stellt keine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG dar.

 

Fundstellen

Haufe-Index 442154

DB 1983, 832-833 (LT1)

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