Entscheidungsstichwort (Thema)

Grenzen normativer Tarifmacht

 

Leitsatz (redaktionell)

1. In einem Firmen-TV kann gewerkschaftlichen Vertrauensleuten grundsätzlich ein besonderer Kündigungsschutz eingeräumt und Sonderurlaub sowie Freistellungen aus Anlaß der Gewerkschaftsarbeit zugestanden werden.

2. Die Grenzen normativer Tarifmacht werden nicht überschritten, wenn zum Schutz der Vertrauensleute die ordentliche Kündigung ausgeschlossen wird. Ob gleichwohl bei anstehenden betriebsbedingten Kündigungen Vertrauensleute in die soziale Auswahl einzubeziehen sind ist eine Frage, die die generelle Wirksamkeit einer solchen Tarifnorm nicht berührt.

3. Dem Arbeitgeber wird auch die außerordentliche Kündigung nicht unzulässig erschwert, wenn der Tarifvertrag entsprechend § 102 Abs 6 BetrVG die Zustimmung des Betriebsrats voraussetzt.

 

Verfahrensgang

ArbG Wesel (Entscheidung vom 02.02.1995; Aktenzeichen 4 Ca 3832/94)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 08.10.1997; Aktenzeichen 4 AZR 87/96)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442434

BB 1996, 1277

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