Leitsatz (redaktionell)

Die Kontrolle der Arbeitnehmer, die während der Arbeitszeit das Dienstgebäude verlassen, ist eine Frage der Ordnung des Betriebes. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht an der Regelung der Torkontrolle.

 

Fundstellen

Haufe-Index 446095

DB 1967, 2230 (LT1)

Arbeitskammer 1968, 161 (LT1)

EzA § 56 BetrVG, Nr 15

PERSONAL 1969, 26 (LT1)

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