Entscheidungsstichwort (Thema)

Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist im Falle der Geltendmachung durch den Betriebsrat

 

Leitsatz (redaktionell)

In der Regel liegt eine ordnungsgemäße Geltendmachung von Arbeitnehmer-Ansprüchen zur Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist nicht vor, wenn der Betriebsrat vom Arbeitgeber entsprechende Leistungen verlangt, es sei denn, es liegt eine Bevollmächtigung durch den Arbeitnehmer vor.

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Entscheidung vom 03.07.1987; Aktenzeichen 11 Ca 146/87)

 

Fundstellen

Haufe-Index 446418

BB 1988, 630-630 (L)

ARST 1988, 181-181 (L1)

NZA 1988, 442-443 (LT1)

Bibliothek, BAG (LT1)

EzA § 4 TVG Ausschlußfristen, Nr 74 (L1)

LAGE § 4 TVG Ausschlu fristen, Nr 6 (LT)

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