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Bei einer 5-Tage-Woche besteht ein Anspruch auf 5 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als 5 Tagen in der Woche gearbeitet, so verringert sich der Anspruch entsprechend. Für die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten beträgt der Freistellungsanspruch 5 Arbeitstage während der gesamten Berufsausbildung.

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