Die – unter Umständen kurze – zeitliche Dauer und der – unter Umständen geringe – Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit ändern allerdings an der grundsätzlichen Qualifikation als Arbeitsverhältnis nichts, können aber dazu führen, dass verschiedene arbeitsrechtliche Regelungen keine Anwendung auf das Arbeitsverhältnis finden. So sind wichtige gesetzliche Regelungen an die Erfüllung einer Wartezeit geknüpft (z. B. Kündigungsschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz). Auch bei einer kurzzeitigen Beschäftigung ist der Arbeitgeber zur Erteilung eines schriftlichen Nachweises der wesentlichen Arbeitsbedingungen nach dem Nachweisgesetz verpflichtet.

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