Nehmen Beschäftigte während der Kurzarbeit eine weitere Beschäftigung auf, so erhöht sich das Istentgelt aus der Beschäftigung, in der Kurzarbeit geleistet wird, um das Arbeitsentgelt aus der Nebentätigkeit. Das zusätzlich erzielte Arbeitsentgelt vermindert somit das Fiktiventgelt.[1]

Handelt es sich bei der Nebenbeschäftigung um einen Minijob, bleibt das daraus erzielte Arbeitsentgelt in voller Höhe unberücksichtigt.[2]

 
Praxis-Beispiel

Ermittlung des Fiktiventgelts bei Aufnahme einer Nebenbeschäftigung

 
Sollentgelt 3.000 EUR
Istentgelt 1.000 EUR
   
Arbeitsentgelt aus der Nebenbeschäftigung 1.200 EUR
Summe (Istentgelt + Arbeitsentgelt aus der Nebenbeschäftigung) 2.200 EUR
Vergleich Summe mit Sollentgelt (2.200 EUR < 3.000 EUR)  
   
Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahme aus dem Kurzarbeitergeld:  
Ausfallentgelt (3.000 EUR – 2.200 EUR]) 800 EUR
Fiktiventgelt (800 EUR x 80 %) 640 EUR

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge