Nehmen Beschäftigte während der Kurzarbeit eine weitere Beschäftigung auf, so erhöht sich das Istentgelt aus der Beschäftigung, in der Kurzarbeit geleistet wird, um das Arbeitsentgelt aus der Nebentätigkeit. Das zusätzlich erzielte Arbeitsentgelt vermindert somit das Fiktiventgelt.[1]
Handelt es sich bei der Nebenbeschäftigung um einen Minijob, bleibt das daraus erzielte Arbeitsentgelt in voller Höhe unberücksichtigt.[2]
Ermittlung des Fiktiventgelts bei Aufnahme einer Nebenbeschäftigung
Sollentgelt | 3.000 EUR |
Istentgelt | 1.000 EUR |
Arbeitsentgelt aus der Nebenbeschäftigung | 1.200 EUR |
Summe (Istentgelt + Arbeitsentgelt aus der Nebenbeschäftigung) | 2.200 EUR |
Vergleich Summe mit Sollentgelt (2.200 EUR < 3.000 EUR) | |
Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahme aus dem Kurzarbeitergeld: | |
Ausfallentgelt (3.000 EUR – 2.200 EUR]) | 800 EUR |
Fiktiventgelt (800 EUR x 80 %) | 640 EUR |
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