Künftig kann die KSK vertraglich mit einem Vertreter mehrerer Unternehmen die Bildung einer Ausgleichsvereinigung vereinbaren. Die Berücksichtigung der Verwaltungskosten dafür kann vertraglich vereinbart werden. Auch nicht abgabepflichtige Unternehmen können Mitglied einer Ausgleichsvereinigung werden und bleiben. Darüber hinaus können aus Verwaltungsvereinfachungsgründen viertel-, halb- oder ganzjährige Vorauszahlungen statt monatliche Vorauszahlungen vereinbart werden. Der Zeitpunkt der Abgabe der Jahresmeldungen kann entsprechend angepasst werden.

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