Die Mitglieder von Kulturorchestern sind grundsätzlich nichtselbstständig tätig. Arbeitgeber ist der Träger des Orchesters (Theaterunternehmen, Stadtverwaltung, Musikverein usw.).
Gastspielverpflichtung führt zur selbstständigen Tätigkeit
Alle gastspielverpflichteten Künstler, z. B. Dirigenten, Vokal- und Instrumentalsolisten, sind immer selbstständig tätig. Dies gilt unabhängig von der Art und Anzahl der Aufführungen. Orchesteraushilfen sind ebenfalls selbstständig, wenn sie nur für kurze Zeit einspringen.
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