Für Entgeltzahlungen an selbstständige Künstler/Publizisten müssen Unternehmen Künstlersozialabgaben an die Künstlersozialkasse entrichten. Die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung prüfen, ob diese korrekt berechnet und abgeführt wurden. Oft kommt es zu Nachberechnungen von bis zu 5 Jahren. Diese können derart hoch sein, dass der Betrag nicht in einer Summe gezahlt werden kann. Mit diesem Schreiben kann eine Ratenzahlung der Künstlersozialabgaben beantragt werden.

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