Kurzbeschreibung
Unternehmen müssen beurteilen, ob und für welche Entgelte Künstlersozialabgabe entrichtet werden muss und für welche nicht. Anhand der Checkliste kann dies leicht bewertet werden. Durch die korrekte Beurteilung kommt es nicht zu falschen Einschätzungen. Nachberechnungen im Rahmen von Betriebsprüfungen werden vermieden.
Checkliste
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Beurteilungskriterium | Ja | Nein | |
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1. | Erfolgt die Zahlung an einen gegenüber dem Unternehmen Selbstständigen? Wichtig für die Abgabeverpflichtung ist nur der konkrete Auftrag gegenüber dem Selbstständigen. Unerheblich ist hingegen, ob der Künstler/Publizist möglicherweise in einem anderen Hauptberuf abhängig beschäftigt ist. Keine Abgabe ist zu leisten bei Zahlungen an eine GmbH, eine AG, eine KG, eine OHG und eine GmbH & Co KG oder deren ausländische Entsprechungen (Ltd. etc.). |
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2. | Erbringt der Selbstständige eine künstlerische oder publizistische Leistung?
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3. | Erfolgt die Nutzung im Rahmen des § 24 KSVG? Das jeweilige Werk muss
werden. Die künstlerische bzw. publizistische Nutzung muss also im Rahmen der in § 24 KSVG genannten Zwecke verwendet werden. Die Bemessungsgrundlage nach § 25 KSVG verweist auf die Tatbestände des § 24 KSVG. |
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4. | Zählt die Leistung zum abgabepflichtigen Entgelt?
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Wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, ist das Entgelt[1] an die Künstlersozialkasse zu melden, soweit bei der Eigenwerbung und der Generalklausel im Kalenderjahr insgesamt der Nettobetrag von 450 EUR nicht überschritten wird.
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