Für Berufsanfänger besteht die Möglichkeit, sich innerhalb von 3 Monaten von der Krankenversicherungspflicht nach dem KSVG befreien zu lassen, wenn eine Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen nachgewiesen wird.[1]

Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht endet dabei 3 Jahre nach der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit für sog. Berufsanfänger mit Ablauf des nächstfolgenden 31.3.[2]

Wer als Berufsanfänger am 1.1.2023 von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft befreit ist, bleibt befreit, sofern er nicht schriftlich gegenüber der Künstlersozialkasse erklärt, dass seine Befreiung von der Versicherungspflicht enden soll.[3]

In der Kranken- und Pflegeversicherung sind diejenigen Künstler und Publizisten, die bereits als Arbeitnehmer der Versicherungspflicht unterliegen, nicht auch noch nach dem KSVG versicherungspflichtig. Arbeitnehmer, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht der Krankenversicherungspflicht unterliegen, werden auch nicht nach dem KSVG versichert. Ebenso werden Arbeitslosengeldbezieher, freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Beamte nicht von dem Gesetz erfasst.

Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung

Künstler/Publizisten, die in 3 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren ein Einkommen erzielen, das über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, werden auf ihren Antrag von der Krankenversicherungspflicht befreit.[4] Berufsanfänger, die bisher begrenzt auf 3 Jahre von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung befreit waren, können sich bei Vorliegen der Voraussetzungen somit nahtlos weiter befreien lassen.[5]

Die Befreiung ist aber zu widerrufen, wenn das Arbeitseinkommen einen bestimmten Betrag unterschreitet. Darüber hinaus ist auf Antrag eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, wenn eine ausreichende private Krankenversicherung besteht. Wer von der Krankenversicherung befreit worden ist, erhält einen Beitragszuschuss, wenn eine private Krankenversicherung besteht.[6] Eine private Krankenversicherung kann vorzeitig gekündigt werden, wenn nach dem KSVG Krankenversicherungspflicht eintritt.[7]

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