Organisten und Kirchenchorleiter sind grundsätzlich selbstständig, können aber nach den Umständen des Einzelfalles auch nichtselbstständig tätig sein, z. B. im Falle der Weisungsgebundenheit.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge