
Grundsätzlich kann eine Kündigung grundlos erklärt werden. Eine Vielzahl von gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorschriften setzen jedoch das Vorliegen eines Kündigungsgrunds voraus.
Arbeitsrecht: Sofern das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet, kann nur aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung kann nach § 626 BGB nur aus wichtigem Grund erfolgen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office Platin 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen