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1. Persönliche Daten[1] | |
Name | |
Alter | |
Betriebszugehörigkeit seit | |
Fam. Stand Ehegatte berufstätig? |
|
Unterhaltspflichtige Kinder | |
Ausgeübte Tätigkeit | |
Abteilung | |
Arbeitsvertrag vom | |
Tarifbindung |
2. Kündigungsbedingungen[2] | |
Gesetzliche Frist | |
Tarifliche Frist | |
Vertragliche Frist | |
Kündigung möglich zum | |
mit | Wochen/Monaten |
Kündigungszugang spätestens am | |
Schriftform |
3. Kündigungshindernisse[3] | |
Schwerbehinderung | |
Mutterschutz | |
Elternzeit | |
Auszubildender | |
Betriebsratsmitglied | |
Andere Hindernisse |
4. Kündigungsgründe[4] | |
Alkohol | |
Abhängigkeit? | |
Fahrerlaubnisentzug | |
Arbeitserlaubnisentzug | |
Qualifikation | |
Führungsstil | |
Andere |
5. Mildere Mittel[5] | |
Anderer Arbeitsplatz | |
Fortbildung/Umschulung | |
Freihalten des Arbeitsplatzes | |
Freistellung | |
Betriebliches Eingliederungsmanagement |
6. Betriebsrat[6] | |
Mitteilung der Kündigungsabsicht am | |
Ablauf der Anhörungsfrist am | |
Ergebnis |
7. Kündigung[7] | |
Schreiben vom | |
Zugestellt durch am | |
Ablauf der Klagefrist | |
Sonstiges |
8. Zu beachten:[8] | |
Wettbewerbsverbot | |
Arbeitsmittel/Unterlagen | |
Dienstfahrzeug | |
Darlehen/Vorschüsse | |
Sonst. Zahlungsansprüche | |
Resturlaub | |
Freistellung möglich/sinnvoll | |
Abfindung | |
Hinweis nach § 2 SGB III[9] | |
Sonstiges |
- Nach § 168 SGB IX bedarf die Kündigung eines Schwerbehinderten durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Zudem muss die Schwerbehindertenvertretung vor einer Kündigung unterrichtet und angehört werden. Nach § 178 Abs. 2 SGB IX ist eine Kündigung ohne deren Beteiligung ist unwirksam.
- Nach § 17 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft, die Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder die Entbindung bekannt war oder innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Ausnahmsweise kann die zuständige Arbeitsschutzbehörde in besonderen Fällen, die nicht im Zusammenhang mit dem Zustand der Frau stehen, die Kündigung für zulässig erklären.
- Nach § 18 BEEG darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit nicht kündigen. Auch hier kann in besonderen Fällen ausnahmsweise eine Zulässigkeitserklärung durch die zuständige Arbeitsschutzbehörde erfolgen.
- Nach § 22 BBiG kann das Berufsausbildungsverhältnis während der Probezeit jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann der Ausbilder nur noch fristlos bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen, die ordentliche Kündigung durch den Ausbilder ist ausgeschlossen.
- Nach § 15 KSchG i.V.m. § 103 BetrVG können Betriebsräte und Jugendvertreter während ihrer Amtszeit nicht ordentlich gekündigt werden. Eine Kündigung ist nur fristlos bei Vorliegen schwerwiegender Gründe und auch nur mit ausdrücklicher Zustimmung des restlichen Betriebsrats zulässig.
Bei psychischer und/oder physischer Alkoholabhängigkeit kann personenbedingt unter Berücksichtigung der zu krankheitsbedingten Kündigung entwickelten Grundsätze gekündigt werden; bei gelegentlichem Alkoholmissbrauch ohne Abhängigkeit kann verhaltensbedingt gekündigt werden. Der Entzug der zur Arbeit benötigten Fahrerlaubnis kann eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen
Eine fehlende Arbeitserlaubnis berechtigt zur personenbedingten Kündigung, ebenso die fehlende Eignung wegen mangelnder fachlicher Qualifikation, Nichtbestehen von Prüfungen, mangelhaften Kenntnissen, mangelhaftem Führungsstil.
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