Zur Bestreitung der Ausgaben bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten stellen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern häufig Kreditkarten zur Verfügung, die über das Firmenkonto abgerechnet werden (sog. Firmenkreditkarte oder auch "Corporate Card"). Hierzu vereinbart der Arbeitgeber mit einem Kreditkartenunternehmen einen Rahmenvertrag, nach dem auf den Namen des Arbeitgebers und den Namen der jeweiligen Arbeitnehmer beliebig viele Corporate Cards ausgestellt werden. Die Gebühren für die Kreditkarten trägt i. d. R. der Arbeitgeber. In der Praxis stellt sich die Frage, wie die Übernahme der Kreditkartengebühren steuerlich zu würdigen ist.

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