Praxis-Beispiel

Häufige Kurzerkrankungen

Der Arbeitnehmer war im ersten Jahr an 18 %, im zweiten an 20 %, im dritten an 30 % der Arbeitstage erkrankt. Im vierten Jahr ist er wieder krank. Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 10 Arbeitnehmer in Vollzeit. Der Arbeitgeber erklärt, es sei mit weiter steigenden Fehlzeiten zu rechnen.

Der Arbeitnehmer legt Folgendes dar: Im ersten Jahr war er die ganze Zeit wegen eines Arbeitsunfalls erkrankt.

Dreiviertel der Fehlzeit im zweiten Jahr beruhten auf einem komplizierten Beinbruch, den er bei einem Skiunfall erlitten hat. Die Fehlzeit im dritten Jahr ist auf einen Autounfall zurückzuführen. Im vierten Jahr hat er seit 4 Wochen die Grippe.

Lösung

Die erste Stufe der krankheitsbedingten Kündigung wird nicht überschritten: Der Fall ist einer negativen Prognose nicht zugänglich, da Erkrankungen aufgrund einmaliger Ereignisse abzuziehen sind. Deshalb kann doch nur die Fehlzeit aufgrund der Grippe (abgesehen von der bereits 2 Jahre zurückliegenden Krankheit) beurteilt werden. Diese überschreitet aber den 6-Wochenzeitraum nicht und gilt deshalb grundsätzlich als nicht erheblich.

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