Der Arbeitnehmer erbringt seine Leistung infolge einer Erkrankung vollständig oder teilweise nicht. Dieser Leistungsausfall kann sich ganz unterschiedlich darstellen. Es kann sich um häufige Kurzerkrankungen handeln oder um eine langandauernde Erkrankung. Es kann aber auch eine krankheitsbedingte dauernde Leistungsunfähigkeit vorliegen. Dabei kann, je nachdem, ob die Wiederherstellung der Arbeitsunfähigkeit in der Zukunft bereits ausgeschlossen werden kann oder ob diese noch ungewiss ist, weiter differenziert werden. Schließlich kann eine krankheitsbedingte Leistungsminderung vorliegen, der Arbeitnehmer kann also arbeiten, bringt aber nicht die vertraglich geschuldete Leistungsqualität. Je nach Art des krankheitsbedingten Leistungsausfalls können betrieblichen Beeinträchtigungen, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und Interessenabwägung unterschiedlich vorzunehmen sein.

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