Begriff

Krankheit ist ein ärztlich diagnostizierbarer, regelwidriger Körper- oder Geisteszustand. Er muss behandlungsbedürftig sein und/oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben. Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert, sondern durch die Rechtsprechung geprägt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Begriff ist zentral für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem EFZG, aber gesetzlich dort (§ 3 EFZG) nicht definiert.

Daneben stellt die Krankheit den wichtigsten Fall der personenbedingten Kündigung im Rahmen des KSchG dar; allerdings fehlt auch im Kündigungsschutzgesetz eine Legaldefinition des Begriffs.

Die Leistungsbeschränkungen gesetzlicher Krankenkassen bei Vorliegen eines Selbstverschuldens bezüglich einer Krankheit sind im § 52 SGB V beschrieben.

 

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