Wenn die Ursache für die Arbeitsunfähigkeit ein Arbeitsunfall ist, dann zahlt die Krankenkasse anstelle des Krankengeldes das Verletztengeld im Auftrag des Unfallversicherungsträgers aus. Dazu werden Informationen über den Unfalltag und den zuständigen Unfallversicherungsträger benötigt. Das Verletztengeld wird im Wesentlichen wie das Krankengeld berechnet. Berücksichtigt wird dabei auch Arbeitsentgelt, von dem keine Beiträge zur Sozialversicherung berechnet wurden. Das Arbeitsentgelt wird in vollem Umfang berücksichtigt, ohne Beitrags- oder Leistungsbemessungsgrenzen zu beachten.

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