Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie durch eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an der Arbeitsleistung gehindert sind.[1] Zeitgleich kann ein Anspruch auf Krankengeld gegen eine Krankenkasse bestehen. Der Krankengeldanspruch ist nachrangig gegenüber dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung.[2]

Krankengeld ist zu zahlen, wenn der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leistet. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung rechtmäßig oder unrechtmäßig verweigert. Ggf. hat die Krankenkasse einen klagbaren Erstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber.[3]

Über die Dauer der Entgeltfortzahlung gibt der Arbeitgeber eine Auskunft in der Entgeltbescheinigung.

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