Der Anspruch auf Erstattung besteht höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse im Inland zu tragen hätte.[1] Das Verfahren regelt die Satzung. Sie hat dabei ausreichende Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten von höchstens 5 % vorzusehen sowie vorgesehene Zuzahlungen abzuziehen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge