Begriff

Kopfschlächter schlachten und zerlegen Nutztiere (z. B. Rinder, Schweine). Sie sind in Schlachthöfen und Schlachtereien meist gegen Stücklohn beschäftigt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht für abhängig Beschäftigte in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i. V. m. Satz 1 SGB XI und § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI und die Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung aus § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III.

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