Kurzbeschreibung

Vorlage zur Erstellung eines Kompetenzprofils vom Bewerber direkt nach dem Vorstellungsgespräch. Hier werden dann direkt die Lücken/Abweichungen vom Soll zum Ist sichtbar, indem das Kompetenzprofil des Bewerbers mit dem Anforderungsprofil der Stelle abgeglichen wird. Diese Soll-Ist-Analyse ist Grundlage für weitere Entscheidungen, wie z. B. Einladung zu weiteren Gesprächen oder Versenden eines Absageschreiben.

Vorbemerkung

Ein Anforderungsprofil enthält sämtliche Anforderungen und Wünsche, die ein Unternehmen an den Mitarbeiter stellt. Es gliedert sich in fachliche und persönliche Anforderungsmerkmale. Ein Anforderungsprofil sollte in jedem Unternehmen für jede Position erstellt werden und spätestens bei einer Neubesetzung überprüft und ggf. geändert werden. Das Anforderungsprofil wird im Idealfall auf Grundlage einer vorhandenen Stellenbeschreibung erstellt und davon abgeleitet.

Mit diesem Anforderungsprofil kann das Kompetenzprofil eines Bewerbers verglichen werden. Für jeden Bewerber sollte dieses nach dem Vorstellungsgespräch erstellt werden. Beim Abgleich des Kompetenzprofils des Bewerbers mit dem Anforderungsprofil der Stelle werden dann direkt die Lücken und Abweichungen vom Soll zum Ist sichtbar. Diese Soll-Ist-Analyse ist Grundlage für weitere Entscheidungen und Gespräche und ggf. Weiterbildungsmaßnahmen.

Wichtig: Stellenbeschreibungen (oder Anforderungsprofile) dienen häufig auch als Grundlage zur Erstellung von (internen) Stellenausschreibungen/-anzeigen. Ein Arbeitsplatz darf weder öffentlich noch innerbetrieblich unter Verstoß gegen die Benachteiligungsverbote des AGG ausgeschrieben werden, vgl. §§1, 7, 11 AGG.[1]

Es gibt keine Formvorschriften, jedoch sollten die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unbedingt berücksichtigt werden.

Da Anforderungsprofile keine Auswahlrichtlinien i. S. d. § 95 BetrVG sind, besteht kein unmittelbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Erstellung dieser Profile.

[1] Das betrifft alle ArbeitgeberInnen i.S.v. § 6 Abs. 2 AGG, die Personen i.S.v. § 6 Abs. 1 AGG beschäftigen. Darunter fallen auch ArbeitgeberInnen, die z. B. nur einen Minijob zu vergeben haben und etwa eine Haushaltskraft oder eine Pflegeperson für einen pflegebedürftigen Angehörigen suchen.

Kompetenzprofil von Bewerber(inne)n

Geplante Stelle ___________________________________________________________________
Abteilung / Geschäftsfeld ___________________________________________________________________

Bewerber(innen)daten

Schulbildung allgem. Hochschulreife [ ] Fachhochschulreife [ ] Mittlere Reife [ ] Hauptschulabschluss [ ]
Ausbildung kaufmännisch ____________ handwerklich _____________________________
Studium _____________________________________________________________________
Promotion _____________________________________________________________________
Berufserfahrung _____________________________________________________________________

Kompetenzdiagramm[1]

      Punkteskala/Ausprägung[2]
Kompetenzen top < 5 4 3 2 1 > schlecht Ausprägung
Branchenkenntnisse                    
Auslandsaufenthalt                    
Führungserfahrung                    
Ausbildereignungsprüfung                    
PC-Kenntnisse                    
Fremdsprachen                    
Führerschein Klasse ___                    
Souveränes Auftreten                    
Persönliche Kompetenzen[3] top < 5 4 3 2 1 > schlecht Ausprägung
Anpassungsfähigkeit                    
Leistungsbereitschaft                    
Konfliktfähigkeit                    
Teamfähigkeit                    
Verhandlungsgeschick                    
Planungsgeschick                    
Kreativität                    
Lernfähigkeit                    
Einstellung zur Firma                    
Verantwortungsfreudigkeit                    
Kollegialität                    
Aufgeschlossenheit                    
Geistige Flexibilität                    
Sprachgewandtheit                    
Motivation                    
Arbeitsorganisation                    
Initiative                    
Zuverlässigkeit                    
Kontaktfreude                    
Durchsetzungsfähigkeit                    
Ergebnisbewertung                    

Ziel dieser Analyse ist nicht eine maximale, sondern eine für die Stelle optimale Qualifikation. Vorteile dieser Profilvergleichsmethode sind u. a.:

  • Optimierung der Qualifikation
  • Vermeidung von Unter- bzw. Überqualifikation
  • Vermeidung von Fehlbesetzungen
[1] Das Kompetenzdiagramm ist das Kernstück des Kompetenzprofils.
[2] Die Deckungsgleichheit des Anforderungsprofils mit dem Kompetenzprofil kann nun durch Übereinanderlegen beider Profile erreicht werden. Die Spalte Ausprägung ermöglicht hinsichtlich der Kongruenz zwischen Anforderungsprofil und Eignung des jeweiligen Bewerbers bzw. Mitarbeiters auch Eintragungen entsprechend der Punkteskala nach den jeweiligen Ziffern. Auf diesem Weg ist es daher ebenfalls möglich, gegebenenfalls den geeigneten Bewerber herauszufiltern.
[3] Kriterien wie z.B. Belastbarke...

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