1Die Kirchenkreise erheben die Kirchensteuern vom Einkommen. 2Diese Kirchensteuern werden von der Landeskirche verwaltet. [1]3Im Übrigen erheben die Kirchengemeinden die Kirchensteuern.

[1] Eingefügt durch Kirchengesetz zur Änderung der Kirchensteuerordnung und weiterer Vorschriften. Anzuwenden ab 01.01.2022.

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