Kurzbeschreibung

Die Tabelle enthält die für das jeweilige Bundesland geltenden Kirchensteuerhebesätze sowie die Kirchensteuer-Pauschalierungssätze für das sog. vereinfachte Verfahren, die Kappungssätze im Lohnsteuerabzugsverfahren und die Mindestkirchensteuerbeträge bis Ende 2017.

Kirchensteuersätze 2024

Bundesland

Kirchensteuer-Hebesatz

(in % der Maßstabssteuer)

Kirchensteuer-Pauschsatz

(in % der pauschalierten Lohnsteuer)[1]

Kirchensteuer-Kappung im Lohnsteuerabzugsverfahren[2]

(in % der einzubehaltenden Lohnsteuer[3])
Baden-Württemberg 8[4] 4,5 nein
Bayern 8 7 nein
Berlin 9 5 3
Brandenburg 9 5 nein
Bremen 9 7 3,5
Hamburg 9 4 3
Hessen 9 7 nein
Mecklenburg- Vorpommern 9 5 3
Niedersachsen 9 6[5] 3,5[6]
Nordrhein- Westfalen 9 7 nein
Rheinland-Pfalz 9 7 nein
Saarland 9 7 nein
Sachsen 9 5 nein
Sachsen-Anhalt 9 5 3,5
Schleswig-Holstein 9 6 3
Thüringen 9 5 nein
[1] Der ermäßigte Kirchensteuer-Pauschsatz gilt im vereinfachten Verfahren, wenn der Arbeitgeber nicht den Nachweis führt, dass einzelne Arbeitnehmer keiner kirchensteuererhebenden Körperschaft angehören. Die pauschale Kirchensteuer ist gesondert in Zeile 26 der Lohnsteuer-Anmeldung einzutragen. Sie wird in einer Summe eingetragen; die Aufteilung auf die kirchensteuererhebenden Körperschaften wird von der Finanzverwaltung vorgenommen.
[2] Eine Kappung (= Begrenzung der Kirchensteuer nach oben) gibt es in allen Bundesländern außer in Bayern. Sie erfolgt aber nicht in allen Bundesländern im Lohnsteuerabzugsverfahren. In den übrigen Bundesländern, die mit "nein" in der Tabelle stehen, erfolgt sie auf Antrag bei der entsprechenden Diözese oder Landeskirche.
[3] Nach dem Gesetz gilt die festgesetzte Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kirchensteuer. Im Lohnsteuerabzugsverfahren bemisst sich die Kirchensteuer nach der einzubehaltenden Lohnsteuer.

Bei Arbeitnehmern mit Kindern ist von einer fiktiven Lohnsteuer auszugehen, weil monatliche Freibeträge zu berücksichtigen sind.

[4] Ausnahme: 9 % für Bad Wimpfen für PLZ 74206.
[5] Ausnahme: 7 % für die Evangelische Kirche von Westfalen.
[6] Ausnahme: 3 % bei der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und 4 % für den in Niedersachsen gelegenen Teil der Erzdiözese Paderborn.

Kirchensteuersätze 2023

 
Bundesland

Kirchensteuer-Hebesatz

(in % der Maßstabssteuer)

Kirchensteuer-Pauschsatz

(in % der pauschalierten Lohnsteuer)[1]

Kirchensteuer-Kappung im Lohnsteuerabzugsverfahren[2]

(in % der einzubehaltenden Lohnsteuer[3])
Baden-Württemberg 8[4] 5[5] nein
Bayern 8 7 nein
Berlin 9 5 3
Brandenburg 9 5 nein
Bremen 9 7 3,5
Hamburg 9 4 3
Hessen 9 7 nein
Mecklenburg- Vorpommern 9 5 3
Niedersachsen 9 6[6] 3,5[7]
Nordrhein- Westfalen 9 7 nein
Rheinland-Pfalz 9 7 nein
Saarland 9 7 nein
Sachsen 9 5 nein
Sachsen-Anhalt 9 5 3,5
Schleswig-Holstein 9 6 3
Thüringen 9 5 nein
[1] Der ermäßigte Kirchensteuer-Pauschsatz gilt im vereinfachten Verfahren, wenn der Arbeitgeber nicht den Nachweis führt, dass einzelne Arbeitnehmer keiner kirchensteuererhebenden Körperschaft angehören. Die pauschale Kirchensteuer ist gesondert in Zeile 26 der Lohnsteuer-Anmeldung einzutragen. Sie wird in einer Summe eingetragen; die Aufteilung auf die kirchensteuererhebenden Körperschaften wird von der Finanzverwaltung vorgenommen.
[2] Eine Kappung (= Begrenzung der Kirchensteuer nach oben) gibt es in allen Bundesländern außer in Bayern. Sie erfolgt aber nicht in allen Bundesländern im Lohnsteuerabzugsverfahren. In den übrigen Bundesländern, die mit "nein" in der Tabelle stehen, erfolgt sie auf Antrag bei der entsprechenden Diözese oder Landeskirche.
[3] Nach dem Gesetz gilt die festgesetzte Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kirchensteuer. Im Lohnsteuerabzugsverfahren bemisst sich die Kirchensteuer nach der einzubehaltenden Lohnsteuer.

Bei Arbeitnehmern mit Kindern ist von einer fiktiven Lohnsteuer auszugehen, weil monatliche Freibeträge zu berücksichtigen sind.

[4] Ausnahme: 9 % für Bad Wimpfen für PLZ 74206.
[5] Ab 2024: 4,5 %.
[6] Ausnahme: 7 % für die Evangelische Kirche von Westfalen.
[7] Ausnahme: 3 % bei der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und 4 % für den in Niedersachsen gelegenen Teil der Erzdiözese Paderborn.

Kirchensteuersätze 2022

Bundesland

Kirchensteuer-Hebesatz

(in % der Maßstabssteuer)

Kirchensteuer-Pauschsatz

(in % der pauschalierten Lohnsteuer)[1]

[2]

Kirchensteuer-Kappung im Lohnsteuerabzugsverfahren[3]

(in % der einzubehaltenden Lohnsteuer[4])
Baden-Württemberg 8[5] 5 nein
Bayern 8 7 nein
Berlin 9 5 3
Brandenburg 9 5 nein
Bremen 9 7 3,5
Hamburg 9 4 3
Hessen 9 7 nein
Mecklenburg- Vorpommern 9 5 3
Niedersachsen 9 6 3,5[6]
Nordrhein- Westfalen 9 7 nein
Rheinland-Pfalz 9 7 nein
Saarland 9 7 nein
Sachsen 9 5 nein
Sachsen-Anhalt 9 5 3,5
Schleswig-Holstein 9 6 3
Thüringen 9 5 nein
[1] Der ermäßigte Kirchensteuer-Pauschsatz gilt im vereinfachten Verfahren, wenn der ArbG nicht den Nachweis führt, dass einzelne ArbN keiner kirchensteuererhebenden Körperschaft angehören.

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