7.1 Wo wird das Kinderpflegekrankengeld beantragt?
Das Kinderpflegekrankengeld wird bei der Krankenkasse beantragt, bei der der betreuende Elternteil versichert ist.
7.2 Gibt es Formulare für Kitas und Schulen für die Bescheinigung?

Die Krankenkassen können für die Beantragung des Kinderpflegekrankengelds wegen einer pandemiebedingten Betreuung die Vorlage einer Bescheinigung der Kita oder der Schule verlangen (s. Abschn. 2.1).

Muss ein Kind zu Hause betreut werden, genügt eine Bescheinigung der jeweiligen Kita oder Schule, dass die Einrichtung geschlossen oder nicht besuchbar ist. Die Krankenkassen verzichten vielfach auf den Nachweis (§ 45 Abs. 2a Satz 4 SGB V).

Der verlängerte Anspruch kann, rückwirkend zum 5.1.2021 (Inkrafttreten der Neuregelung), bei der Krankenkasse beantragt werden.

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