Welche Unterstützung erhalten privat Krankenversicherte?

Für privat Krankenversicherte besteht wegen der pandemiebedingten behördlichen Schließung von Kitas oder Schulen die Möglichkeit einer Entschädigung für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz. Damit wird erwerbstätigen Eltern von Kindern bis 12 Jahren oder älteren Kindern mit Behinderungen und Hilfebedürftigkeit, ein Sicherheitsnetz gegeben.

Die Entschädigung beträgt 67 % des Nettoeinkommens (maximal 2.016 EUR pro Monat) und gilt für insgesamt 10 Wochen je Elternteil, bei Alleinerziehenden 20 Wochen; dieser Zeitraum kann tageweise aufgeteilt werden.

Die Regelung gilt bis zum 7.4.2023.

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