Wie wird die Kinderbetreuung wegen Krankheit gegenüber der Krankenkasse nachgewiesen?
Der Kinderarzt verwendet einen besonderen Vordruck und bescheinigt darauf, dass die Betreuung wegen einer Erkrankung des Kindes erforderlich ist. Der betreuende Elternteil erklärt darauf durch seine Unterschrift, dass das Kind nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann. Von Kita oder Schule kann der pandemiebedingte Ausfall bescheinigt werden (s. Abschn. 2.1). Die Krankenkassen verzichten vielfach auf die Bescheinigung.

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