Begriff

Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt (einschließlich des Bedarfs für seine Betreuung und Erziehung oder Ausbildung). Soweit das Kindergeld darüber hinausgeht, dient es der Förderung der Familie. Im laufenden Kalenderjahr wird das Kindergeld zunächst als Steuervergütung gezahlt.

Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt, in einigen Fällen auch darüber hinaus. Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es sich in einer Berufsausbildung oder einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten befindet oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann.

Die Anträge auf Kindergeld werden von den zuständigen Familienkassen entgegengenommen.

Anstelle des Kindergeldes können im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung für das Kind steuerliche Freibeträge angesetzt werden (Prüfung durch das Finanzamt von Amts wegen).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Einzelheiten zum Kindergeldanspruch, zu den anspruchsberechtigten Kindern, der Kindergeldhöhe sowie zum Festsetzungs- und Zahlungsverfahren regeln §§ 62 bis 78 EStG. Die steuerlichen Voraussetzungen zur Berücksichtigung von Kindern sowie die Höhe der Freibeträge für Kinder regelt § 32 EStG.

Sozialversicherung: Kindergeld ist eine Geldleistung, die zur Sozialversicherung beitragsfrei ist (§ 1 SvEV).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge