Zusätzlich haben Eltern einen Anspruch auf Kinderzuschlag für ein zu ihrem Haushalt gehörendes Kind, das unverheiratet und unter 25 Jahre alt ist, wenn sie für dieses Kind

  • Kindergeld oder eine das Kindergeld ausschließende Leistung beziehen und
  • das Einkommen bzw. das Vermögen der Eltern die gesetzlichen Höchstbeträge nicht übersteigt.

Eigenes Einkommen und Vermögen des Kindes können den Zuschlag mindern. Der Kinderzuschlag beträgt max. 250 EUR pro Monat (2022: 229 EUR).[1] Zuständig für die Auszahlung sind die Familienkassen der Bundesanstalt für Arbeit.

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